was tun im Trauerfall

Beerdigungsinstitut Jannaber -  - Trauer

Wenn der Sterbefall bei Ihnen zu Hause, im Alten– oder Pflegeheim eintritt, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen. Der Arzt stellt den Tod fest und eine Todesbescheinigung aus, diese ist ein wichtiges Dokument zur Überführung des Verstorbenen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.
Nun können Sie Kontakt mit uns aufnehmen um die Überführung zu veranlassen, diese kann, Ihren Wünschen entsprechend, sofort oder bis zu 36 Stunden nach dem Todeseintritt erfolgen.


Sie erreichen uns telefonisch unter 05404 / 22 37.
 
 
Um weitere wichtige Schritte einzuleiten benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
 
Ledig:
* Geburtsurkunde 
Verheiratet:
* Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. aktuelle Familienbuchabschrift
Geschieden:
* Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Verwitwet:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
 
Außerdem werden benötigt:
Aktuelle Meldebescheinigung oder Personalausweis
 
 
Falls vorhanden:
Rentennummer (Rentenbescheid bzw.  Rentenausweis, Kontoauszug des Girokontos)
Versicherungsunterlagen (Krankenversicherungskarte, Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherung)
Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
Grabdokumente (falls bereits eine Grabstelle erworben wurde)